
Wirtschaftsprüfung
Alle Gesellschaften mit ausländischen Anteilseignern müssen in China den Jahresabschluss von einem registrierten Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Ausländische Gesellschaften, die rein lokale chinesische Wirtschaftsprüfer beauftragen, haben erfahrungsgemäß häufig die folgenden Probleme:
- Sprachprobleme und Probleme mit den kulturellen Unterschieden;
- Die Wirtschaftsprüfungsberichte sind zu standardgemäß und lassen jede Detaillierung und Erklärung vermissen.
bdp China organisiert und managt den gesamten Wirtschaftsprüfungsprozess bei der chinesischen Tochtergesellschaft mit einer anerkannten chinesischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und sorgt dafür, dass ein größtmögliches Maß an Transparenz und Verständnis zwischen deutscher Muttergesellschaft und chinesischer Tochtergesellschaft hierin zum Ausdruck kommt. bdp China ist erfahren in diesen Angelegenheiten und in der Lage, folgende Dienstleistungen anzubieten:
- Begleitung der chinesischen Pflichtwirtschaftsprüfung unter Berücksichtigung der Anforderungen der deutschen Muttergesellschaft und unterstützende Erklärungen für die deutsche Muttergesellschaft;
- Vorbereitung und Überwachung des gesamten Wirtschaftsprüfungsprozesses;
- Wirtschaftsprüfung nach PRC-GAAP/German-GAAP (HGB)/ IFRS Standard;
- Buchhaltungsprüfung;
- Prüfung des internen Kontrollsystems;
- IT-System-Prüfung;
- Fraud-Audits;
- Sonderprüfungen und interne Prüfungen;
- Due Diligence.