Steuerberatung

Eine effektive Steuerplanung ist einer der wichtigsten Aspekte, der sich auf eine optimale Rendite bei den Investitionen eines Unternehmens in China auswirken kann. Ihre Mitarbeiter sollten die einschlägigen Steuervorschriften beachten und eine zielgerichtete Steuerplanung entwickeln, wenn Ihr Unternehmen in China investiert und arbeitet. bdp kann Ihnen bei der Identifizierung von Steuerrisiken helfen und für Sie eine effektive Steuerplanung erarbeiten.

1 Steuererklärung

Ausländisch investierte Unternehmen (Foreign Investment Enterprises - FIEs), Repräsentanzen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen in China müssen Steuererklärungen erstellen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung der Steuererklärungen, inklusive folgender Dienstleistungen:

  • Monatliche Steuererklärung für Umsatzsteuer;
  • Monatliche Steuererklärung für Geschäftssteuer;
  • Monatliche Steuererklärung für Zusatzsteuer;
  • Monatliche Steuererklärung für Stempelsteuer;
  • Quartalsweise Steuererklärung für Körperschaftsteuer;
  • Jährliche Steuererklärung für Körperschaftssteuer;
  • Monatliche und jährliche Einkommensteuererklärung (inkl. lokale Mitarbeiter und Expatriate).

2 Einkommenssteuer, Planung für Expatriates

Wir erstellen eine maßgeschneiderte Planungsrechnung und Gestaltungsempfehlung für die individuelle Einkommenssteuer der Expatriates und geben Hinweise zur angemessenen Steuergestaltung;
Wir berechnen und melden die individuelle Einkommenssteuer gemäß dem chinesischen Recht monatlich und jährlich an; Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

3.1 Quellensteuer

Auch Gesellschaften, die außerhalb von China registriert sind, jedoch Serviceleistungen in China erbringen und auch fakturieren (das kann auch gegenüber der eigenen Tochtergesellschaft sein) unterliegen mit ihren diesbezüglichen Rechnungen als einem „in China erwirtschafteten Ertrag“ dem chinesischen Steuerrecht. Hierauf erhebt der chinesische Staat Quellensteuer. Die folgenden Einkünfte unterliegen der Quellensteuer wie folgt (siehe auch aktuelles/neues DBA sowie Dienstleistungsbetriebstätte Regelungen):

  • Dividendeneinkünfte;
  • Zinseinkünfte (z.B.: Zinsaufwendungen der chinesischen Tochtergesellschaft für Gesellschafterdarlehensfinanzierung);
  • Miete;
  • Lizenzeinkünfte;
  • Dienstleistungsgebühren;
  • Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen;
  • Sonstige Einkünfte.

3.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Um ungerechte Besteuerung zu vermeiden, hat China hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen mit vielen Ländern abgeschlossen die wir selbstverständlich für unsere Mandanten beachten. Wir entwickeln für unsere Kunden eine effektive Steuermanagementstrategie.

Unsere Dienstleistungen:

  • Wir beraten Sie hinsichtlich der Quellensteuer bei Dividenden, Zinseinkünften, Lizenzeinkünften etc. und schaffen durchführbare Lösungen nach chinesischem Recht und dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA);
  • Wir können Ihnen helfen, die Fragen von den Steuerbehörden zu beantworten und Ihnen praktische Lösungen anbieten;
  • Zusammen mit unseren Anwälten, können wir das notwendige Dokument zum Gesellschafterdarlehensvertrag, zu Service- und Lizenzverträgen etc. zwischen der ausländischen Muttergesellschaft und der chinesischen Tochtergesellschaft prüfen;
  • Die quellensteuerrelevanten Verträge müssen bei den lokalen Behörden vorgelegt und genehmigt werden; wir erledigen dies für Sie;
  • Wir erstellen für Sie die Quellensteuererklärungen bzgl. Geldtransfers ins Ausland.
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