Gute Nachrichten: Zum 1. Januar 2022 treten neue Regelungen für ausländische Arbeitnehmer in Kraft

Steuerbefreiungen werden nun nochmals um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert

Gemäß der Ende 2018 veröffentlichten Bekanntmachung zu den Anschlussfragen der Vorzugspolitiken nach der Überarbeitung des Einkommenssteuergesetzes für Privatpersonen ("Cai Shui [2018] Nr. 164") ist, unter anderem, das Thema des Erhalts der Vorzugssteuerbefreiung für ausländische Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2021 für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung.

Um die Belastung der Steuerzahler weiter zu verringern, haben das Finanzministerium und das chinesische Finanzamt am 31. Dezember 2021 eine neue Richtlinie herausgegeben (Bekanntmachung Nr. 43 von 2021 des Finanzministeriums und des staatlichen Finanzamts, in der die Vorzugsregelung für die Steuerbefreiung für ausländische Mitarbeiter gemäß Cai Shui [2018] Nr. 164 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird. Diese ermöglicht es ausländischen Mitarbeitern, auch in den Jahren 2022 und 2023, Steuerbefreiungen für die Wohnungsmiete, Kosten für Sprachkurse und Ausgaben für die Ausbildung von Kindern, in Anspruch zu nehmen.