Ausführlichere Regelungen für Chinas Umsatzsteuerreform

Der heutige Newsletter stellt detaillierte Regeln der Umsatzsteuerreduktion vor, welche einen Einfluss auf die Steuerbelastung Ihres Unternehmens haben werden.

Wie bereits in unserer März Ausgabe erwähnt, strebt China eine Umsatzsteuerreduzierung an. Am 20.03.2019 haben das Finanzministerium, die Staatliche Steuerbehörde und die Zollverwaltung gemeinsam eine Bekanntmachung veröffentlicht, um die relevanten Richtlinien festzulegen, welche die Umsatzsteuerreform intensivieren sollen. In unserer Märzausgabe des Newsletters haben wir den Umsatzsteuerabzug beleuchtet. Der heutige Newsletter stellt detaillierte Regeln der Umsatzsteuerreduktion vor, welche einen Einfluss auf die Steuerbelastung Ihres Unternehmens haben werden.

I. Vorsteuer entstanden durch den Kauf von inländischen Passagierdienstleistungen

Ab dem 1. April 2019, mit Verlaub auf inländische Passagierdienstleistungen, die von Steuerzahlen erworben wurden, soll es erlaubt sein, die entstandene Vorsteuer mit der Ausgangsumsatzsteuer auszugleichen.

Gemäß der Bekanntmachung können erworbene inländische Passagiertransportservices Umsatzsteuerrechnungen enthalten und die Umsatzsteuer der Rechnung kann als Vorsteuer verifiziert werden. Wenn ein Steuerzahler es versäumt, die Umsatzsteuerrechnungen zu erhalten, wird die Vorsteuer vorläufig, in Einklang mit den folgenden Vorschriften bestimmt:

Erhaltene Rechnungen oder Belege

  1. Allgemeine Umsatzsteuer E-Rechnung*
  2. E-Ticket Reisebeleg für den Lufttransport**
  3. Bahnticket**

Vorsteuer

  1. Ausgewiesener Rechnungsbetrag*
  2. (Flugkosten + Benzinzuschlag) / (1 + 9%) × 9%**
  3. Nennwert / (1+9%) × 9%**

Hinweis

*bezieht sich darauf, dass Rechnungen die Form einer allgemeinen Umsatzsteuer E-Rechnung haben müssen. Die ausgewiesene Umsatzsteuer auf einer Papierrechnung ist nicht zulässig, um die Ausgangsumsatzsteuer auszugleichen.

**bezieht sich darauf, dass solche Belege die Identität des Passagieres ausweisen müssen. Ist dies nicht der Fall, darf die Vorsteuer nicht berechnet werden.

In der Praxis schlagen wir Ihrem Unternehmen vor, die Vorsteuer der Nachweise 2,3,4 folgendermaßen zu berechnen:

  1. Das Unternehmen oder die Mitarbeiter kaufen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit Passagierdienstleistungen und haben die oben genannten Belege dafür erhalten.
  2. Das Unternehmen oder die Mitarbeiter sammeln und verarbeiten die oben erwähnten erhaltenen Rechnungen und Belege separat von anderen Kostenabrechnungen und reichen diese bei der Finanzabteilung ein.
  3. Nach Überprüfung berechnet die Finanzabteilung die Vorsteuer und legt Fotokopien der oben genannten Rechnungen und Belege mit anderen Abzugsformularen der Vorsteuer ab.

II. Umsatzsteuerrückerstattung am Periodenende

Ab dem ersten April 2019 wird das USt.-Erstattungssystem für das Periodenende vorläufig eingeführt. Ein Steuerzahler, der alle festgelegten Voraussetzungen erfüllt, kann bei dem zuständigen Finanzamt eine Rückerstattung der Umsatzsteuerguthaben beantragen. Die Umsatzsteuerguthaben beziehen sich auf neu hinzugekommene Umsatzsteuerguthaben am Periodenende verglichen mit denen aus März 2019. Wir schlagen Ihrem Unternehmen vor, in Bezug auf die Umsatzsteuerrückerstattung direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu kommunizieren. Wenn Ihr Unternehmen am Ende die Umsatzsteuerrückerstattung erhält, wird dies für das Cash Flow Management Ihres Unternehmens hilfreich sein.